Motorrad-Klassen

Klasse A
beinhaltete Klassen ( A1 / M )
erwerbbar ab 18 / 25 Jahre
Befristet: Nein
Krafträder mit und ohne Beiwagen größer als 50 ccm, bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h, zunächst beschränkt auf kleiner als (78 PS), Verhältnis Leistung/Gewicht kleiner als 0,16 KW/Kg, nach zwei Jahren Prüfungs- und Antragsfreie Aufhebung der Beschränkung.
KI.A direckteinstieg ab 24. Aufsteiger nur praktische Prüfung
CBF 600.
Klasse A1
beinhaltete Klassen ( M )
erwerbbar ab 16 Jahre
Befristet: Nein
Leichtkrafträder über 50 ccm bis 125 ccm Hubraum, kleiner als 11 KW; bei Fahrern unter 18 Jahren 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindig
Zusatzinformation
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistungvon nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der leistung zum gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindesalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 jahre Klasse B
Schulung!
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Prektischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten (bestehend aus Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten))


Klasse A2
beinhaltete Klassen ( A1 / M )
erwerbbar ab 18 Jahre
Befristet: Nein
Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS), bei einem max. Verhältnis von 0,2 kW/kg (Leistung zu Gewicht)
Als Aufsteiger nur praktische Prüfung.
A1 Aufstieg 2 Jahre.
CB 500
Klasse AM
erwerbbar ab 15 Jahre
Befristet: Nein
Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor weniger als 50 ccm und kleiner als 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
